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   BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 189.92   

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https://dejure.org/1992,13133
BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 189.92 (https://dejure.org/1992,13133)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1992 - 4 B 189.92 (https://dejure.org/1992,13133)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - 4 B 189.92 (https://dejure.org/1992,13133)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 189.92
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des beschließenden Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - (BauR 1986, 419 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262

    Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung

    Damit stellen der Beigeladene und das Landwirtschaftsamt nicht etwa auf eine individuelle Betriebsweise, sondern allein auf die aktuellen und individuellen Verhältnisse des Beigeladenen und seiner Ehefrau ab, auf die es bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise aber nicht ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 4 B 196/93 - juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, B.v. 9.10.1992 - 4 B 189/92 - juris Rn. 2; U.v. 14.5.1969 - 4 C 20/68 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1535

    Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit städtebaulichen

    Auch einem privilegierten Vorhaben können öffentliche Belange entgegenstehen; insbesondere die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes können hier ein besonderes Gewicht haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1996 - 4 B 210.96 - BauR 1997, 444; B.v. 9.10.1992 - 4 B 189.92 - juris Rn. 6; U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - BauR 1991, 579).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1480

    Erfolgloser Normenkontrollantrag auf Aufhebung einer Teilaufhebung eines

    Auch einem privilegierten Vorhaben können öffentliche Belange entgegenstehen; insbesondere die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes können hier ein besonderes Gewicht haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.11.1996 - 4 B 210.96 - BauR 1997, 444; B.v. 9.10.1992 - 4 B 189.92 - juris Rn. 6; U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - BauR 1991, 579).
  • BVerwG, 08.02.2022 - 4 B 25.21

    Voraussetzung einer auf § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB gestützten Vorkaufssatzung;

    Denn der Prüfungsrahmen des § 133 Abs. 3 VwGO ist sowohl beim Vortrag gänzlich neuer Zulassungsgründe als auch dann überschritten, wenn das Vorbringen zu einem bislang den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügenden Zulassungsgrund ergänzt werden soll (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1992 - 4 B 189.92 - juris Rn. 4, vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 47, vom 28. Mai 2015 - 1 B 22.15 - juris Rn. 5 und vom 16. August 2017 - 3 B 53.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 200.92

    Rechtsmittel

    Auf den zurückweisenden Beschluß des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 B 189.92 = 1 OVG 250/86 wird Bezug genommen.
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